Batterieverordnung (Auszug)

Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

Auszug aus § 10 BattG:

"(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Altbatterie zurückgibt."

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll!

Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Rückgabe alter Batterien.